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Bücherei-Ordnung

 

Büchereiordnung  ab 01. 01. 2024

Die Bibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Katzelsdorf. Sie steht allen Interessierten zur Verfügung. Im Sinne der Leseförderung wurden die Gebühren bewusst niedrig gehalten und die Entlehnfristen großzügig festgesetzt. Kinder und Jugendliche (bis 18 J.) können Bücher gratis ausleihen. Der Neukauf von Medien wird teilweise durch Fördergelder finanziert.

 

Die Anmeldung als nutzende Person erfolgt grundsätzlich persönlich mit Vorlage eines Ausweises und der unterschriebenen Erklärung. Kinder unter 14 Jahren benötigen die Unterschrift der gesetzlichen Vertretung, die sich gleichzeitig zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte verpflichtet. Jedes Familienmitglied muss sich separat für ein Leserkonto anmelden. Die Angaben zur Person werden elektronisch gespeichert und verarbeitet. Eine spätere Änderung des Namens, der Anschrift, E-Mail und der Telefonnummer ist dem Büchereipersonal unbedingt mitzuteilen.

 

Die Bezahlung der Leihgebühr berechtigt nur zur privaten Nutzung. Entliehene Medien sind schonend zu behandeln, sie dürfen nicht an haushaltsfremde Personen weiter verliehen, kopiert oder überspielt werden. Mit der Unterschrift verpflichtet sich die Person, alle Medien unbeschädigt und fristgerecht zurückzugeben. Verlorene oder stark beschädigte Exemplare müssen zum aktuellen Neuwert ersetzt werden. Auch kleinere Schäden sind dem Bibliothekspersonal zu melden. Bei Spielen ist darauf zu achten, dass alle Spielsteine komplett und unbeschädigt vorhanden sind. Zur gleichen Zeit kann jede lesende Person maximal 5 Medien leihen. Eine Reservierung für bereits verliehene Exemplare ist möglich.

 

Die Entlehnfrist beträgt für Bücher, Hörbücher und Spiele jeweils 3 Wochen, Zeitschriften und Filme 2 Wochen. Die Gebühr ist beim Verleih zu bezahlen. Das Datum der spätesten Rückgabe wird im Fristzettel eingestempelt. Eine Verlängerung der Entlehnfrist - vor Ablauf dieser - ist auch telefonisch oder per E-Mail möglich. Säumige Lesende, die das Rückgabedatum ignorieren, haben Nachgebühren zu bezahlen. Für Referate, Urlaub oder andere Ausnahmebedingungen können jedoch separate Vereinbarungen getroffen werden.

 

Verleihfristen, Gebühren und Mahngebühren siehe Gebührenordnung.